Newsletter 09/2008

Sehr geehrte
Solarakteure, Agendagruppen, Kommunen und Institutionen,
sehr geehrte Damen und Herren,

bevor sich alle in den vorweihnachtlichen Trubel stürzen, möchten wir Ihnen interessante Termine, neueste Preisverleihungen und diverse Neuigkeiten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien mitteilen...

aber lesen Sie selbst!


Haussanierer-Wettbewerb "Wärme aus Erneuerbaren Energien"

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) rufen auf zur Teilnahme an dem Wettbewerb "Mehr Wert - Wärme aus Erneuerbaren Energien". Bis zum 15. März 2009 können sich private Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage saniert haben und erneuerbare Energien nutzen, an dem Wettbewerb beteiligen. Den Gewinnern winken Sach- und Geldpreise im Wert von insgesamt 40.000 Euro. "Erneuerbare Energien haben enorme Potenziale gerade bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Wir wollen den Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien bis 2020 verdoppeln. Wer jetzt auf erneuerbare Energien umschaltet, macht sich unabhängiger von zukünftigen Energiepreissteigerungen und leistet einen wertvollen Beitrag für die Umwelt und die Lebensqualität nachfolgender Generationen", so Gabriel, der Schirmherr des Wettbewerbs. 

Mehr Infos und Antragsformulare finden Sie hier!


Bundesländerpreis für Erneuerbare Energien verliehen:
„Ansporn für alle, ihre Potenziale noch besser zu nutzen“

Die Gewinner des ersten Bundesländerpreises für Erneuerbare Energien haben am 10. November in Berlin ihre Auszeichnung erhalten. Stellvertretend für ihr jeweiliges Land nah­men der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck, der baden-württembergische Regierungschef Günther Oettinger und der Umweltminister Schleswig-Holsteins, Christian von Boetticher, den „Leitstern 2008“ für besondere Erfolge auf dem Gebiet der Erneuer­baren Energien entgegen.

„Die Auszeichnung soll Ansporn sein, die Potenziale zur Nutzung Erneuerbarer Energien in allen Bundesländern noch besser aus­zuschöpfen“, sagte Prof. Dr. Klaus Töpfer, ehemaliger UNEP-Direktor und Schirmherr der Agentur für Erneuerbare Energien. Selbst die Gewinnerländer hätten das Optimum noch nicht erreicht. „Mit dem Länderranking wird niemand ausgegrenzt, sondern jedes Bundesland ermutigt und unterstützt, sich in Zukunft noch zu steigern. Wir wollen diese Diskussion anstoßen“, so Töpfer.

Brandenburg hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 ein Fünftel seines Primärenergieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen.

Baden-Württemberg erhielt den „Leitstern 2008“ in der Kategorie Erneuerbare Wärme. Ministerpräsident Oettinger sah darin die Belohnung für das neue Wärmegesetz des Landes, das den Einsatz regenerativer Wärme sowohl im Neubau als auch im Gebäudebe­stand verpflichtend vorschreibt

Für erfolgreiche Wirtschafts- und Technologieansiedlung im Bereich Erneuerbare Energien erhielt Schleswig-Holstein einen „Leitstern“.

Ausführliche Hintergrundinformationen, sowie die interaktive Ergebnis-Datenbank mit Deutschlandkarte und die komplette Studie „Best Practice für den Ausbau Erneuerbarer Energien“ finden Sie unter
www.leitstern2008.de


Studie "Solarinitiativen in Deutschland: Struktur, Aufgabenfelder und gegenwärtige Herausforderungen"

Die Studie wurde von der RWTH Aachen durchgeführt und erstmals auf der RegioSolar-Konferenz in Marburg öffentlich vorgestellt. Ulrich Dewald befragte mit seinen Studenten am Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie (Wintersemester 2007/2008) bundesweit 107 Solarinitiativen. Im Fokus stand dabei die Frage, welche Hemnisse, Restriktionen und Erfolgsbedingungen die Arbeit vor Ort prägen. Die Ergebnisse sind eine wichtige Basisinformation über die Arbeitsweise und Struktur der Solarinitiativen. Die Studie zeigt auch wichtige Ansätze zur Optimierung und Verstetigung der Initiativenarbeit auf.

Sie können die Broschüre kostenlos, gegen Erstattung der Versandkosten bestellen (so lange der Vorrat reicht) unter:
info@regiosolar.de.

Bitte geben Sie Ihre Adresse und die gewünschte Anzahl (max. 3) in der Email an.


Bundesgerichtshof definiert Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden

Am 29. Oktober gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein neues Urteil zur Solarstrom-Einspeisevergütung nach § 11 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2004 (EEG) bekannt. Laut einer Pressemitteilung des BGH setzt die in § 11 Abs. 2 EEG aufgestellte Erfordernis wonach die Anlage "ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht" sein muss, voraus, dass das Gebäude die Anlage über seine Statik trägt. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, wird die Zahlung einer höheren Einspeisevergütung von mindestens 57,4 Cent pro Kilowattstunde bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt gewährt. Das Gebäude müsse als Tragegerüst die Hauptsache bilden, von dem die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist, heißt es in der Pressemitteilung. Der BGH hat zudem entschieden, dass diejenigen Anlagen nicht unter § 11 Abs.2 EEG fallen, die eine eigenständige, von einem Gebäude unabhängige Tragekonstruktion aufweisen und bei denen das damit zusammenhängende Gebäude erst dadurch entstanden ist, dass die Tragekonstruktion selbst überdacht wurde.

Weitere Informationen finden Sie auch hier!


Broschüre Chance Solarenergie weiterhin bestellbar!

Die Broschüre informiert anschaulich über kommunale Handlungsmöglichkeiten im Erneuerbaren Energien Bereich. Hier finden Sie Infos über Solare Stadtplanung, Förderprogramme und Beispiele von bereits aktiven Kommunen.

Hier gelangen Sie direkt zum Bestellformular!


Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 
Ihr RegioSolar-Team

Gerhard Stryi-Hipp
Emanuel Höger
Christina Schodry
Peter Rubeck

 

 

 

 

 

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